|
Ist Ihnen als GGF bekannt, dass Sie Teile der privaten Krankenversicherungsbeiträge als Betriebsausgaben geltend machen können? Wussten Sie, dass ein Dienstvertrag in Bezug auf die Lohnfortzahlung des GGF enormes Haftungspotential birgt? Das Krankentagegeld ist normalerweise im Dienstvertrag des GGF geregelt. Dienstvertrag und privates Krankentagegeld müssen zwingend aufeinander abgestimmt sein, da im Leistungsfall die in Deutschland gültige Spartentrennung greift. D. h. Dienstvertrag geht vor Versicherungsvertrag! Unter Umständen erhält der GGF von seiner Krankenversicherung keine Krankentagegeldleistung. Vorteil für GmbH
Vorteil für GGF:
|
|