GmbH Geschäftsführer

Gesellschafter-
Geschäftsführer-Versorgung

Gesellschafter-Geschäftsführer befinden sich in einer besonderen Versorgungssituation. Denn bei ihnen fällt die Versorgungslücke zwischen den gewohnten Bezügen und den Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung – sofern überhaupt ein Anspruch vorhanden ist – besonders groß aus. Dies liegt häufig daran, dass Sozialversicherungsfreiheit besteht und daher keine oder lediglich Mindestbeiträge zur gesetzlichen Renten-versicherung entrichtet werden.

Grundsätzlich stehen Ihnen für Ihre Versorgung alle fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung. Aufgrund steuerlicher Einschränkungen hinsichtlich der Beitragshöhe lässt sich eine ausreichende Versorgung für einen Gesellschafter-
Geschäftsführer allein über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds nicht realisieren



steueroptimierte Lohnfortzahlung

Ist Ihnen als GGF bekannt, dass Sie Teile der privaten Kranken­ver­si­che­rungsbeiträge als Betriebsausgaben geltend machen können? Wussten Sie, dass ein Dienstvertrag in Bezug auf die Lohnfortzahlung des GGF enormes Haftungspotential birgt?

Das Krankentagegeld ist normalerweise im Dienstvertrag des GGF geregelt. Dienstvertrag und privates Krankentagegeld müssen zwingend aufeinander abgestimmt sein, da im Leistungsfall die in Deutschland gültige Spartentrennung greift. D. h. Dienstvertrag geht vor Versicherungsvertrag! Unter Umständen erhält der GGF von seiner Kranken­ver­si­che­rung keine Krankentagegeldleistung.

Vorteil für GmbH

  • Beiträge sind Betriebsausgaben
  • Leistungen sind steuerneutral
  • Durch Gutachten bestätigt: keine vGA

Vorteil für GGF:          

  • Senkung privater Ausgaben
  • Sicherheit für GGF
  • Liquidität bleibt bei GmbH vorhanden
 
   



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