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News-Archiv | Artikel vom 19.01.2011

Berufsunfähigkeitsschutz: Profitieren Sie von Überschüssen

Ohne Berufsunfähigkeitsversicherung gerät man leicht in existenzielle Finanznot, wenn man aus Gesundheitsgründen schon vor Erreichen des Rentenalters nicht mehr arbeiten kann. Immer mehr Bundesbürger schließen deshalb rechtzeitig einen Berufsunfähigkeitsschutz ab. Man zahlt einen regelmäßigen Beitrag, dafür bekommt man bei Berufsunfähigkeit eine feste monatliche Privatrente. Berufsunfähigkeitsversicherer erzielen durch erfolgreiche Anlage der Kundengelder, durch vorsichtige Risikoschätzung und durch sparsames Wirtschaften oft höhere Überschüsse, als sie zuvor in ihren Tarifen kalkuliert haben. Solche Überschüsse kommen zum großen Teil den Versicherten zugute.

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, kann sich zwischen drei Möglichkeiten der Überschussbeteiligung entscheiden: der Bonusrente, der verzinslichen Ansammlung oder der Beitragsverrechnung. Wählt man die Bonusrente, fließen die Überschüsse in die persönliche Risikovorsorge - der Beitrag bleibt gleich, im Ernstfall erhält man eine höhere als die vertraglich garantierte Berufsunfähigkeitsrente. Das Bonussystem ist also für Versicherte geeignet, die bei Invalidität höchstmögliche finanzielle Versorgung wollen. Von der Bonusrente hat man natürlich nur etwas, wenn der Versicherungsfall eintritt und man tatsächlich berufsunfähig wird. Entscheidet man sich für die verzinsliche Ansammlung, legt der Versicherer die Überschüsse Zins bringend für den Kunden an und zahlt sie am Ende der Vertragslaufzeit aus. Bei der dritten Alternative, der Überschussbeteiligung durch Beitragsverrechnung, zieht der Berufsunfähigkeitsversicherer die zugeteilten Überschüsse vom laufenden Beitrag ab. Dadurch sinkt der Monatsbeitrag, die versicherte Rente bleibt aber gleich hoch. Eine Police mit Beitragsverrechnung ist deshalb für alle geeignet, die feste Versicherungsleistungen zu einem möglichst günstigen Preis wollen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist besonders für junge Arbeitnehmer wichtig, die noch kaum oder gar keine Ansprüche auf gesetzliche Rente haben, falls sie durch Unfall oder Krankheit berufsunfähig werden. Die billigere private Unfall­ver­si­che­rung kann einen echten Berufsunfähigkeitsschutz übrigens nicht ersetzen: Nur rund 10 Prozent aller Fälle von Berufsunfähigkeit sind unfallbedingt, häufigste Ursache sind vielmehr schwere Krank­hei­ten wie Krebs, Herzinfarkt, Nervenleiden und Erkrankungen des Bewegungsapparats.


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