Aktuelle Tipps & Informationen

News-Archiv | Artikel vom 27.01.2011

Ihre Pflichten als Versicherungskunde

Wenn Sie Ihren Versicherungsschutz nicht gefährden wollen, müssen Sie einiges beachten. Schon vor Abschluss beispielsweise einer Berufsunfähigkeits- oder privaten Kranken­ver­si­che­rung gilt: Beantworten Sie die Fragen im Antragsformular etwa nach früheren Versicherungsfällen, Vorerkrankungen oder aktuellem Gesundheitszustand unbedingt wahrheitsgemäß. Wenn Sie bei solchen Angaben schummeln, kann der Versicherer sein Kostenrisiko nicht richtig einschätzen, im Ernstfall die Zahlung verweigern und rückwirkend aus dem Vertrag aussteigen. Auch die Frage, ob man vorher bereits bei einem anderen Anbieter versichert war, muss man wahrheitsgemäß beantworten.

Die Pflicht zur Wahrheit besteht aber nicht nur bei Per­sonen-, sondern auch bei Sachversicherungen. Setzt man beispielsweise den Gebäudewert eines Wohnhauses zu niedrig an, um Beiträge zur Gebäudeversicherung zu sparen, ersetzt der Versicherer im Schadenfall nur einen Teil der Kosten. Dasselbe gilt für die Haus­rat­ver­si­che­rung, wenn der tatsächliche Wert der Wohnungsausstattung höher ist als bei Vertragsabschluss angegeben. Informieren Sie den Versicherer deshalb über Wertsteigerungen an Gebäude und Hausrat, damit die Versicherungssumme entsprechend erhöht werden kann. Nach Vertragsschluss sind Sie als Kunde verpflichtet, das versicherte Risiko möglichst gering halten. Falls Sie beispielsweise Türen und Fenster bei Abwesenheit nicht richtig verschließen, kann der Hausratversicherer Ihnen bei einem Einbruchdiebstahl grobe Fahrlässigkeit vorwerfen und die Schadenregulierung anteilig je nach Ihrer Mitschuld kürzen. Auch wenn sich das Schadenrisiko nach Abschluss einer Police erhöht, sollten Sie sofort Mitteilung beim Versicherer machen. Das gilt beispielsweise für die Haus­rat­ver­si­che­rung, wenn Sie länger als 60 Tage auf Reisen sind oder in der Gebäudeversicherung, wenn Sie an Ihrem Haus ein Baugerüst anbringen lassen.

Tritt ein Schaden ein, müssen Sie den Versicherer sofort informieren. Folgeschäden müssen Sie nach Möglichkeit aktiv verhindern - Sturmschäden am Dach müssen beispielsweise mit Planen abgedeckt werden, damit kein Regenwasser eindringt, ein auslaufender Öltank muss sofort und fachgerecht abgedichtet werden, damit kein größerer Gewässerschaden eintritt. Versicherungsschäden keinesfalls selbst beseitigen, bevor ein Schadenspezialist des Versicherers sie begutachten konnte. Tipp: Schäden am besten fotografisch dokumentieren. Das ist zwar nicht Pflicht, kann aber später ein wichtiger Nachweis sein.


[ zurück ]